FAQ - Häufig gestellte Fragen |
Warum sollten Websites für ALLE zugänglich gestaltet
werden?
- 37 Mio. Behinderte innerhalb der EU
- wachsende Anzahl Senioren
- alternative Benutzerschnittstellen (PDAs, Smartphons,
etc.)
- Öffentliche Einrichtungen haben gesetzliche Verpflichtung
- Bessere Platzierung in Suchmaschinen
Was sagt das I.O.B.-Gütezeichen über die Produkte, die es führen aus?
Das Führen des I.O.B.-Gütezeichens auf einer Internetplattform setzt voraus,
dass die Webseiten mindestens zu 85% der Barrierefreiheit im Internet entsprechen.
Das primäre Ziel der Initiative I.O.B. ist die Förderung der Zugänglichkeit im
(österreichischen)
Internet. Die derzeit gültigen Richtlinien von W3C und WAI
(Web Accessibility Initiative) diskutieren Fragen
der Barrierefreiheit und erarbeiten Lösungen, welche in ihrer Anwendung eine
bessere Zugänglichkeit für Webseiten garantieren.
Die Einhaltung dieser Richtlinien ermöglicht nicht nur, dass die Leistungen des
Internets ALLEN zugänglich wird. Es werden damit auch neue Kunden und Kundinnen
gewonnen werden.
Insbesondere werden dadurch auch gesetzlich festgelegte Nicht-Diskriminierungsbestimmungen eingehalten. (Behindertengleichstellungsgesetz § 4, 9; Bundesverfassung 1997 § 7)
Wofür kann das österreichische I.O.B.-Gütezeichen verliehen werden?
Das Gütezeichen wird für Webpräsenzen vergeben, die jene technischen Kriterien
erfüllen, die auf dieser Homepage veröffentlicht sind. » I.O.B.
Kriterien «
Meine Webseite erfüllt die WAI Richtlinien kann ich für die Webseite das
I.O.B.-Gütezeichen bekommen?
Ja, es ist möglich für Ihre Webseite das Gütezeichen zu bekommen, solange
die Webseiten die WAI
Richtlinien erfüllen. Testen Sie auf unserer Hauptseite in der Rubrik » Leistungen « den
Punkt "Minimalanalyse". Bei positivem Feedback können Sie sofort
einen » Antrag
stellen «.
Was kostet das I.O.B.-Gütezeichen?
Die Antragstellung des Gütezeichens ist gebührenfrei. Für die Abwicklung/Zertifizierung
wird ein Betrag von Euro 289.- (exklusive Ust) fällig. Für weitere Unterstützung
bezüglich Implementieren von Zugänglichkeitslösungen, sind Kosten gesondert
zu
entrichten. Die
Höhe richtet sich nach
der Größe
der zu prüfenden
Webpräsenz. Weitere Infos finden Sie unter dem Menüpunkt » Leistungen «
Wer überprüft die Gütezeichenqualität?
Die Gütezeichenqualität wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
geprüft.
Die Überprüfungen können auch noch weiterhin mittels unangekündigter Stichproben
oder anlässlich der Vergabe des Gütezeichens erfolgen.
Was geschieht wenn aufgrund technischer Neuigkeiten das Produkt/die Anwendung plötzlich nicht mehr den Anforderungskriterien entspricht?
Wird Nichtkonformität mit Kriterien festgestellt, die zum Vergabezeitpunkt
nicht veröffentlicht waren, so ist gemeinsam von I.O.B., dem BM f. Wirtschaft
und Arbeit und betroffenem Gütezeichenträger ein Umsetzungszeitraum festzulegen.
Danach sind diese Kriterien so anzuwenden wie die zum Zeitpunkt der Vergabe
Veröffentlichten.
Was geschieht bei Beschwerden gegen einen I.O.B.-Gütezeichenträger?
Eingelangten Beschwerden wird sofort nachgegangen. Weiters wird der Inhalt
der Beschwerde dokumentiert. In Folge sind die Missstände seitens
des Anbieters der Webseiten (Gütezeichenträger) zu beheben. In Zweifelsfall
kann I.O.B. eine Expertenkommision beiziehen.
Wann wird das Gütezeichen entzogen?
Bei Verstoß gegen die I.O.B. Kriterien kann dem Gütezeichenträger
die Führung des Gütezeichens unter Dokumentation des Verstoßes jederzeit untersagt
werden. Sind die dokumentierten Missstände behoben worden, steht einem
weiteren Tragen des I.O.B.-Gütezeichens nichts im Weg. Bei Entzug des
Gütezeichens wird, unter Nennung des Namens, die Beendigung auf dieser Homepage veröffentlicht.
Ihr Anliegen wurde nicht behandelt? Dann sehen Sie sich bitte eine Email an support@iob.at und
Ihre Frage wird schnellst möglich beantwortet.